Abrechnung der Akupunkturleistung über GKV
Zur Abrechnung der Akupunkturleistung über die GKV für die Indikationen chronischen Rückenschmerz
und chronischen Knieschmerz fordern die Kostenträger folgende Qualifikationen:
- Zusatzbezeichnung AKUPUNKTUR (200 Std.) [ zum Seminarangebot ]
- Psychosomatische Grundversorgung (80 Std.) [ zum Seminarangebot ]
- Spezielle Schmerztherapie (80 Std.) [ zum Seminarangebot ]
„Lohnt“ es sich, für nur zwei Indikationen (Rückenschmerz – Knieschmerz) einen zusätzlichen Ausbildungsaufwand von 160 Std. zu betreiben?
- Patienten orientieren sich bei der Auswahl eines Therapeuten IMMER danach, welche Kosten dabei entstehen. Bei Akupunkteuren machen unsere Patienten keine Ausnahme. Deshalb: Wenn Ihre Behandlungskosten ganz oder teilweise von der Kasse übernommen werden, ist dies ein klares Angebot, dass Ihre Patienten nutzen werden. Diese beiden Indikationen sind die Chance für Ihre Patienten, Ihre Kompetenz als Akupunkteur kennen zu lernen – ohne dabei gleich tief in die eigene Tasche greifen zu müssen. Zu den Kassenleistungen bieten sich zudem private Ergänzungsleistungen an, über die wir Sie in unseren Seminaren ausführlich informieren.
- Der Aufwand für die Ausbildung „Psychosomatische Grundversorgung“ ist in jedem Fall lohnend, denn:
- sie ist nach der neuen WBO für die Facharztausbildung für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt/Hausärztin) sowie für die Facharztausbildung Gynäkologie vorgeschrieben
- sie wird in mehreren Fachbereichen zusätzlich vergütet
- Der Aufwand für die Ausbildung „Spezielle Schmerztherapie“ hat einen großen inhaltlichen Vorteil: Viele der PatientInnen, die wir mit Akupunktur behandeln, sind Schmerzpatienten. Mit diesen Schmerzen therapeutisch versiert umgehen zu können, ist eine berechtigte Forderung unserer Patienten. Unser Curriculum Spezielle Schmerztherapie bietet Ihnen alle notwendigen Informationen, um diesem Anspruch gerecht zu werden.


