AIM–Hannover | Home   HOME | ANREISE – UNTERKUNFT | KONTAKT | DOZENTEN-LogIN | DOWNLOADS | -AUSBILDUNGSFÖRDERUNG
HOME | ÜBERSICHT | KONZEPT | DOZENTEN | TERMINE UND ANMELDUNG | VERGÜTUNG | LogIn

Psychosomatische Grundversorgung

Abrechnung von psychosomatischen Diagnostik- und Gesprächsleistungen

Im ab 1.1.2009 geltenden EBM werden die Ziffern der psychosomatischen Grundversorgung 35100 und 35110
wieder aufgenommen. Sie können von Hausärzten und Fachärzten, die die Qualifikation für die
Psychosomatische Grundversorgung erworben haben, abgerechnet werden. Die Ziffern 35100 und 35110
werden mit ca. 15,– € vergütet.

Vergütung

Für die abrechnende Gruppe der Hausärzte ist ein Honorarbetrag von 3,– € pro Fall als Zusatzhonorar
eingestellt worden. So erhält eine Praxis mit 1000 Scheinen 3000,– € im Quartal bzw. 12000,– € im Jahr.

Dies bedeutet: Bei 1000 Scheinen können diese Gesprächsleistungen insgesamt 200 mal pro Quartal
erbracht werden (3000,– € / 15,– €).

Bei den Fachärzten mit der Qualifikation psychosomatischen Grundversorgung werden die Leistungen
der Ziffern 35100 und 35110 aus dem Regelleistungsvolumen geschöpft.












A.I.M. – Arbeitsgemeinschaft Interdisziplinäre Medizin | Podbielskistr. 169 | 30177 Hannover
Seminartelefon: (0 5 11) 220 666-0 | Fax: (05 11) 220 666-20 | info@aim-hannover.de | AGB | Impressum